Die Fläche für die PV-Anlage misst rund 1,6 Hektar und liegt nordwestlich des Ortes in der Feldflur. Sie wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich im Abstand von circa 400 Meter in Richtung Süden. Die geplante PV-Anlage soll eine Leistung von 1,7 MW liefern. Der Strom soll in das Stromnetz des Netzbetreibers eingespeist werden.
Die Einwände aus der vorherigen frühzeitigen Beteiligung wurden zuvor in die weitere Planung eingearbeitet, die am Montag zur Beschlussfassung erneut auf dem Tisch lag. Bürgermeister Wilhelm Fleckenstein stellte die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren vor. Diese beschränkten sich auf Hinweise. Einwände gab es keine.
Die Immissionsschutzbehörde empfahl, zur Vermeidung von Blendwirkung die Module in entsprechender Neigung zu montieren und mit Antireflexbeschichtung zu versehen. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Karlstadt wies darauf hin, dass während der Bauzeit die Zufahrt zu landwirtschaftlichen Grundstücken im Umfeld des Vorhabens möglich sein muss. Auch darf während des Betriebs der Anlage die landwirtschaftliche Nutzung der umliegenden Acker- und Grünlandflächen nicht eingeschränkt werden, fordert das AELF. Mögliche Staubentwicklung und daraus resultierende Ablagerungen auf den Solarmodulen sind zu tolerieren, heißt es weiter.
Um eine Unternutzung des Grünlands auf der PV-Fläche durch Schafbeweidung zu ermöglichen, sollen die Module in ausreichender Höhe gebaut und Leitungen gegen Verbiss durch entsprechende Maßnahmen geschützt werden. Die Höhere Landesplanungsbehörde der Regierung von Unterfranken weist darauf hin, dass Lebensräume für wild lebende Tier- und Pflanzenarten gesichert und Wanderkorridore erhalten bleiben sollen. Die Naturschutzbehörde fordert für den Flächenverlust Ausgleichsflächen. Diese wurden bereits bei einem Ortstermin abgestimmt.
Der Gemeinderat nahm die Hinweise zur Kenntnis. Damit kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan »Freiflächenphotovoltaikanlage« durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt werden.
Schließen | Nach Oben |