Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen
Aktuell kommt es durch Zeitungsanzeigen, Plakate in Nachbargemeinden und Beiträge auf SocialMedia zu teilweisen Falschinformationen und Behauptungen beim Thema Windkraftanlagen, die für Verunsicherung sorgen.
Wie u.a. dem Zeitungsartikel im Main-Echo vom 30.10.2023 zu entnehmen war, muss jede Region aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bis Ende 2027 1,1 Prozent und bis Ende 2032 1,8 Prozent ihrer Fläche als Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausweisen. Die Ausweisung der Flächen erfolgt über die Regionalen Planungsverbände, denen jeweils auch die Gemeinden angehören. In der Bürgerversammlung am 22.11.2023 hatte ich zusätzlich die Vorgehensweise beschrieben und erklärt, dass es auch bei uns zu Flächenausweisungen kommen wird.
Die Behauptungen wie zum Beispiel „eiligst werden Wind-Kraft-Parks gefördert“, „Wind-Kraft-Parks stehen kurz vor der Festlegung“ oder es gäbe „stille Polit-Verabredungen“ sowie „Es besteht sofortiges Baurecht auch für Subventions-Erschleicher“ entsprechen nicht der Wahrheit.
Tatsache ist: derzeit werden bei der Regierung von Unterfranken die Entwürfe der möglichen Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen erarbeitet. Im Herbst 2024 werden diese vorgestellt und nach formeller Beschlussfassung im Planungsausschuss wird das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren beginnen. Hier haben die Kommunen, die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit und damit alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen und Einwendungen zu erheben.
Der Regionale Planungsverband Bayerischer Untermain wird mit Beginn des formellen Beteiligungsverfahrens in voller Transparenz die Bürgerinnen und Bürger über das Verfahren informieren und selbstverständlich auch die vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen, so dass sich alle Bürgerinnen und Bürger innerhalb der von Gesetzes wegen vorgesehenen Beteiligungswege zu den möglichen Vorranggebieten für Windkraft, die der Planungsverband aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Bundes festlegen muss, äußern können.
Dabei gibt es weder Geheimnisse noch Unklarheiten, sondern klare Vorgaben, die in ganz Bayern sowie in ganz Deutschland seitens der dafür verantwortlichen Stellen - bei uns ist das der Regionale Planungsverband Bayerischer Untermain - umgesetzt werden müssen.
Sofern das regionale Flächenziel (von 1,1 Prozent) nicht erreicht werden sollte, sind nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundes Windenergieanlagen in der gesamten Region privilegiert. Dies hätte zur Folge, dass ab 31. Dezember 2027 in der Region Windenergieanlagen grundsätzlich auch außerhalb eigens ausgewiesener Flächen errichtet werden dürfen. Um eine regionale Steuerung zu erhalten sowie die Möglichkeit von Bürgerbeteiligungsprojekten an Windenergieanlagen sicherzustellen, werden nunmehr entsprechende Flächen (Vorranggebiete) erarbeitet, die sich grundsätzlich für Windkraft eignen. Damit vorweggenommen ist noch keine Genehmigung einer Windenergieanlage, auch nicht nach Abschluss des Verfahrens und der dann erfolgten Ausweisung von Vorranggebieten.
Ich kann nur dafür werben, den Prozess weiterhin sachlich und aufgrund fundierter Informationen zu begleiten und zunächst die Vorstellung der Entwürfe abzuwarten, anstatt mit Spekulationen, Unwahrheiten, Angstmacherei und Verschwörungstheorien die Gesellschaft zu spalten.
Im Schaukasten in der Ortsmitte kann der Main-Echo-Artikel vom 30.10.2023 und ein Auszug aus dem Redeprotokoll der Bürgerversammlung vom 22.11.2023 nachgelesen werden.
Willi Fleckenstein
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