Dafür hat der Gemeinderat im vergangenen Jahr die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (B-Plan) »Schule-Sport-Freizeitanlagen, zweite Änderung« beschlossen. Jetzt kam das Gremium überein, das Verfahren zu ändern.
Wie Bürgermeister Marc Babo (CSU) erklärte, soll stattdessen ein B-Plan der Innenentwicklung nach Paragraf 13a BauGB (Baugesetzbuch) aufgestellt werden. Darin heißt es: »Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung), kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.« Das bedeute, dass die Behörden und Bürger nur einmal um Stellungnahmen gebeten werden müssten.
Laut Babo kann dadurch zudem der gesamte Bereich, inklusive Schulen und Sportflächen, hinsichtlich künftig notwendiger, energetischer Entwicklungen genauer betrachtet werden.
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